Grundversicherung

Obwohl die Grundversicherung obligatorisch ist, es gibt viele Möglichkeiten Prämien zu sparen.

Behandlungen

Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemaßnahmen von Ärzten, Chiropraktoren, Hebammen und von Personen, die auf ärztliche Anordnung hin tätig sind (zum Beispiel Physiotherapeuten, Krankenschwestern).

Spitalaufenthalt

Zeitlich unbeschränkter Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals gemäß kantonaler Spitalliste (max. Kostenübernahme zum Tarif des Wohnkantons).

Medikamente, Labor

Ärztlich verordnete kassenpflichtige Medikamente (gemäß Spezialitätenliste) und Laboruntersuchungen.

Notfall im Ausland

Maximal doppelte Kosten dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.

Transporte

Beiträge an medizinisch notwendige Transporte (50% der Kosten, max. 500 Franken pro Jahr) und Rettungsmaßnahmen (50% der Kosten, max. 5000 Franken pro Jahr).

Prävention

Beiträge zum Beispiel an Impfungen (keine Reiseimpfungen) und gynäkologische Untersuchungen (einmal pro drei Jahre) sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Mammografien.

Komplementärmedizin

Von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführte Behandlungen, die der Gesetzgeber als wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich erachtet.

Spitex, Pflegeheim

Kantonal unterschiedlich hohe Beiträge an Pflegeleistungen zuhause (Spitex) oder im Pflegeheim, keine Übernahme von Kosten für Haushalthilfen (zum Kochen, Putzen usw.) und für die Unterkunft im Pflegeheim.

Mutterschaft

Sieben Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, zwei Ultraschall- und eine Nachuntersuchung, Geburtsvorbereitungskurs (150 Franken) und drei Stillberatungen.

Zahnarzt

Deckung für Zahnunfälle, schwere Erkrankungen des Kausystems (falls diese unvermeidlich waren), Zahnschäden infolge einer schweren Allgemeinerkrankung; keine Deckung für Kariesschäden und Weisheitszähne (meistens); Kostenübernahme für Zahnstellungskorrekturen nur bei schwerer Entstellung.

Hilfsmittel

Beiträge an Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder der Behandlung dienen (zum Beispiel Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte).

Stationäre Rehabilitation

Volle Kostenübernahme in der allgemeinen Abteilung einer Reha-Klinik im Wohnkanton, sofern ärztlich verordnet und Spitalbedürftigkeit nachgewiesen (Einholen einer Kostengutsprache vor Klinikeintritt dringen empfohlen!).

Badekuren

Unkostenbeitrag von 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen an ärztlich verordnete Badekuren.

Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend.

Sparmodelle in der Grundversicherung

Viele Kassen bieten Sparmodelle an. Der Rabatt auf ein bestimmtes Modell unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Ein Sparmodell lässt sich nach mindestens einem Jahr jeweils auf Jahresende kündigen. Viele Kassen verlangen aber eine Mitteilung bis spätestens Ende November.

Telefonberatungs-Modell

Wer dieses Sparmodell wählt, verpflichtet sich, einen ärztlichen Beratungsdienst anzurufen, bevor er zum Arzt geht – außer in Notfällen, bei gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen oder Besuchen beim Zahn- oder Augenarzt. Die Ärzte am Beratungstelefon stehen rund um die Uhr zur Verfügung und geben eine Empfehlung ab, ob der Besuch eines Arztes oder die Einweisung in ein Spital notwendig ist oder ob sich der Patient selbst helfen kann. Bei einigen Krankenkassen schränkt das Modelle die freie Arztwahl nicht ein.

HMO-Modell

HMO-Versicherte verpflichten sich, immer zuerst die gewählte HMO-Praxis aufzusuchen – außer in Notfällen sowie meist bei gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen und bei Besuchen beim Zahn- oder Augenarzt. In einer HMO-Praxis arbeiten Ärzte verschiedener Fachrichtungen, häufig auch Physiotherapeuten und Ernährungsberater. Wenn es aus medizinischen Gründen angezeigt ist, überweisen die HMO-Ärzte Patienten zu einem Spezialisten oder ins Spital.

Hausarzt-Modell

Beim Hausarzt-Modell verzichtet man auf die freie Arztwahl. Versicherte wählen aus einer Liste der Krankenkasse einen Hausarzt und verpflichten sich, außer in Notfällen immer zuerst diesen Arzt zu konsultieren. Er überweist den Patienten gegebenenfalls zu einem Spezialisten oder in ein Spital.

Apotheken-Modell

Bei diesem Sparmodell muss man immer zuerst eine Partner-Apotheke aufsuchen oder einen ärztlichen Beratungsdienst anrufen. Davon ausgenommen sind Notfälle, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen der Besuche beim Kinderarzt, Augenarzt oder Zahnarzt. Die Apotheke berät und betreut die Versicherten in einem separaten Raum. Bei Bedarf wird ein Arzt telefonisch hinzugezogen oder der Versicherte direkt an einen Arzt oder in ein Spital überwiesen.

Kombinierte Sparmodelle

Immer mehr Krankenkasse vermischen die oben genannten Sparmodelle miteinander oder verbinden sie mit weiteren Einschränkungen. Zum Beispiel dürfen sich Versicherte nur in ausgewählten Spitälern behandeln lassen. Oder sie verpflichten sich, statt des teuren Originalmedikaments ein Generikum zu nehmen, falls es eines gibt. Einschränkungen müssen Versicherte unter Umständen auch beim Service in Kauf nehmen: Sie können die Krankenkasse nur per Mail oder telefonisch kontaktieren, müssen Medikamente in der Apotheke zunächst selbst bezahlen oder können ihre Prämien nur mittels Lastschriftverfahren oder Direct Debit bezahlen.

Tipp

Erkundigen Sie sich vor dem Beitritt zu einem Sparmodell, welche Konsequenzen es für Sie hat, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten und sich zum Beispiel ohne vorgängige Bewilligung direkt von einem Spezialisten behandeln lassen.

Wählen Sie eine günstige Krankenkasse

Jeder Versicherte kann zu jeder Krankenkasse wechseln, die an seinem Wohnort tätig ist. Auch kleine und eher unbekannte Krankenkassen sich sicher. Wird eine Kasse zahlungsunfähig, haftet ein Insolvenzfonds für ihre gesetzlichen Leistungen. Eine heute günstige Kasse erhöht ihre Prämien in den Folgejahren nicht zwingend stärker als die Konkurrenz. Etliche günstige Krankenkassen haben schon seit Jahren tiefe Prämien. Achtung: Die Telefonzentralen von günstigen Kassen sind in Zeiten des Kassenwechsels oft überlastet. Oder die Kassen verschleppen Offertanfragen von Älteren und Kranken absichtlich in der Hoffnung, dass sich diese an eine andere Kassen wenden. Lassen Sie sich nicht abwimmeln – Sie können die Aufnahme erzwingen, indem Sie sich mit eingeschriebenem Brief für die Grundversicherung anmelden. Die Krankenkasse darf Ihnen die Aufnahme nicht verweigern. Musterbriefe für die Kündigung sowie für die Anmeldung bei einer neuen Kasse erhalten können Sie gerne von uns erhalten. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine kurze E-Mail an: [email protected]

Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen: Kein Problem

Viele Versicherte verzichten auf einen Kassenwechsel aus Angst vor administrativen Problemen, wenn sie Grund- und Zusatzversicherungen bei verschiedenen Kassen haben. Diese Angst ist unbegründet. Der Umgang mit solchen Versicherten ist für die Kassen Alltag. Spitäler rechnen fast immer direkt mit den beteiligten Krankenkassen ab und sind verpflichtet, ihre Leistungen nach Grund- und Zusatzversicherungen aufzuschlüsseln. Spitalaufenthalte verursachen demnach keinen administrativen Mehraufwand. Beim Bezug von Medikamenten in der Apotheke legen Sie einfach beide Versicherungsausweise vor. Der Apotheker wird dann Medikamente, die nicht aus der Grundversicherung bezahlt werden, direkt mit dem Zusatzversicherer abrechnen. Bei Arztrechnungen empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Kopieren Sie Ihre Rechnung und schicken Sie das Original der Krankenkasse, bei der Sie Ihre Grundversicherung haben. Weisen Sie die Kasse darauf hin, dass Sie bei einer anderen Kasse zusatzversichert sind. Nach Erhalt der Abrechnung Ihres Grundversicherers schicken Sie diese zusammen mit der Kopie der Originalrechnung dem Zusatzversicherer, sofern der Grundversicherer nicht alle Leistungen übernommen hat.

Erkundigen Sie sich nach Prämienverbilligungen

Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anrecht auf staatliche Prämienverbilligungen. Sie sind kantonal geregelt und hängen vom Einkommen und Vermögen ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Ihnen eine Verbilligung zusteht.