Grundversicherung
Obwohl die Grundversicherung obligatorisch ist, es gibt viele Möglichkeiten Prämien zu sparen.
Behandlungen
Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemaßnahmen von Ärzten, Chiropraktoren, Hebammen und von Personen, die auf ärztliche Anordnung hin tätig sind (zum Beispiel Physiotherapeuten, Krankenschwestern).
Spitalaufenthalt
Zeitlich unbeschränkter Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals gemäß kantonaler Spitalliste (max. Kostenübernahme zum Tarif des Wohnkantons).
Medikamente, Labor
Ärztlich verordnete kassenpflichtige Medikamente (gemäß Spezialitätenliste) und Laboruntersuchungen.
Notfall im Ausland
Maximal doppelte Kosten dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Transporte
Beiträge an medizinisch notwendige Transporte (50% der Kosten, max. 500 Franken pro Jahr) und Rettungsmaßnahmen (50% der Kosten, max. 5000 Franken pro Jahr).
Prävention
Beiträge zum Beispiel an Impfungen (keine Reiseimpfungen) und gynäkologische Untersuchungen (einmal pro drei Jahre) sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Mammografien.
Komplementärmedizin
Von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführte Behandlungen, die der Gesetzgeber als wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich erachtet.
Spitex, Pflegeheim
Kantonal unterschiedlich hohe Beiträge an Pflegeleistungen zuhause (Spitex) oder im Pflegeheim, keine Übernahme von Kosten für Haushalthilfen (zum Kochen, Putzen usw.) und für die Unterkunft im Pflegeheim.
Mutterschaft
Sieben Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, zwei Ultraschall- und eine Nachuntersuchung, Geburtsvorbereitungskurs (150 Franken) und drei Stillberatungen.
Zahnarzt
Deckung für Zahnunfälle, schwere Erkrankungen des Kausystems (falls diese unvermeidlich waren), Zahnschäden infolge einer schweren Allgemeinerkrankung; keine Deckung für Kariesschäden und Weisheitszähne (meistens); Kostenübernahme für Zahnstellungskorrekturen nur bei schwerer Entstellung.
Hilfsmittel
Beiträge an Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder der Behandlung dienen (zum Beispiel Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte).
Stationäre Rehabilitation
Volle Kostenübernahme in der allgemeinen Abteilung einer Reha-Klinik im Wohnkanton, sofern ärztlich verordnet und Spitalbedürftigkeit nachgewiesen (Einholen einer Kostengutsprache vor Klinikeintritt dringen empfohlen!).
Badekuren
Unkostenbeitrag von 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen an ärztlich verordnete Badekuren.
Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend.